22. 12. 2023
22. 12. 2023
Verkehrspolitische Beschlüsse: Wintersession 2023
Was haben der National- und der Ständerat in der Wintersession entschieden? Wir informieren Sie kurz und bündig über die öV-relevanten Beschlüsse.
Hier finden Sie die Beschlüsse in Kurzform. Falls Sie mehr wissen wollen: Wir haben die Inhalte der meisten Geschäfte vor der Session in unserer «Verkehrspolitischen Vorschau» zusammengefasst. Zudem finden Sie unten die Links auf die Geschäftsdatenbank des Parlaments.
Programm Agglomerationsverkehr: vierte Generation
Der Ständerat hat in der Wintersession die letzte Differenz bereinigt. Das Parlament hat die vierte Generation des Programms Agglomerationsverkehr damit definitiv angenommen. Eine lesenswerte Einführung in das Programm finden Sie auf unserer Webseite im Gastbeitrag von Michael Furger (Bundesamt für Raumwentwicklung ARE) vom 25. Mai 2023.
Abgeltungen für den Regionalverkehr und Einlage in Bahninfrastrukturfonds im Jahr 2024
Das Parlament hat in der Wintersession den Voranschlag 2024 beraten und beschlossen (das Budget des Bundes für das kommende Jahr). Der Bundesrat schlug dem Parlament vor, die Abgeltungen des Bundes für den regionalen Personenverkehr (RPV) auf knapp 1,08 Milliarden Franken festzulegen. Das entspräche einer Kürzung von 7,8% oder rund 90 Millionen Franken gegenüber dem Budget 2023 (inkl. Nachtragskredit). Der National- und der Ständerat haben die Budgetkürzung in dieser Höhe abgelehnt und den vom Bundesrat vorgeschlagenenen Kredit für 2024 um 55 Millionen Franken erhöht.
Verschiedene Beschlüsse des Parlaments führten jedoch dazu, dass der Voranschlag 2024 nicht mehr im Einklang war mit den Regeln der Schuldenbremse. Um diese Regeln einzuhalten, hat das Parlament u.a. beschlossen, die für 2024 geplante Einlage in den Bahninfrastrukturfonds um 38 Millionen Franken zu kürzen (die Einlage beträgt nun 5907,62 Millionen CHF anstatt 5945,62 Millionen CHF).
23.041 Voranschlag 2024 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2025-2027
Schifffahrt: zwei internationale Übereinkommen zur Haftungsbeschränkung und zum Umweltschutz
Der Nationalrat hat sich als Zweitrat mit den beiden internationalen Übereinkommen befasst. Wie der Ständerat ist er in beiden Fällen einverstanden. Somit kann der Bundesrat den Beitritt der Schweiz zu den Abkommen erklären resp. die Änderungen ratifizieren.
Anpassung der Bahnausbauschritte
Die Schweiz baut ihr Bahnnetz und -angebot stetig aus. Grundlage dafür bilden die vom Parlament beschlossenen und über den Bahninfrastrukturfonds finanzierten Ausbauschritte. Mit dem vorliegenden Geschäft legte der Bundesrat dem Parlament Anpassungen an den beschlossenen Bahnausbauschritten vor.
Der Ständerat hat die vom Bundesrat vorgeschlagenen Anpassungen in der Wintersession angenommen. Ebenfalls angenommen hat der Ständerat die weiteren beantragten Anpassungen aus seiner Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-S) sowie einen Minderheitsantrag aus der Kommission. Das Geschäft geht weiter in den Nationalrat.
Die Beschlüsse des Ständerats beinhalten unter anderem den Vollausbau des Lötschberg-Basistunnels, den Tunnel Morges–Perroy, den Brüttener-Tunnel auf der Bahnstrecke Zürich–Winterthur, eine Vorinvestition in den Abzweiger im Zimmerberg-Basistunnel 2 für den später zu bauenden Meilibachtunnel sowie verschiedene Bahnhofsausbauten. Mit seinen Beschlüssen hat der Ständerat die vom Bundesrat beantragten zusätzlichen Kredite von 2,6 Milliarden Franken um 350 Millionen Franken aufgestockt.
CO2-Gesetz für die Zeit nach 2024
Das Ziel dieser Revision: Die Schweiz soll ihre Treibhausgasemissionen bis im Jahr 2030 halbieren (im Vergleich zu 1990). Zu diesem Zweck sollen bestehende Massnahmen angepasst und neue Massnahmen eingeführt werden, einige davon betreffen den öV. Der Nationalrat hat das Geschäft als Zweitrat beraten und folgende öV-relevante Beschlüsse gefällt:
- Der grenzüberschreitende Schienenpersonenverkehr, insbesondere Nachtzüge, soll mit jährlich höchstens 30 Millionen Franken bis ins Jahr 2030 unterstützt werden.
- Im konzessionierten Strassen-öV und Schiffsverkehr ist eine Anschubfinanzierung für die Umstellung auf umweltfreundliche Antriebe vorgesehen (höchstens 47 Millionen CHF pro Jahr bis 2030). Beim konzessionierten Strassen-öV soll im Gegenzug die Mineralölsteuerrückerstattung aufgehoben werden; anders als der Ständerat will der Nationalrat die Rückerstattung aber nicht bereits ab 2026 enden lassen, sondern ab 2030. Konzessionierte Schifffahrtsunternehmen sollen die Rückerstattung gemäss Nationalrat auch darüber hinaus erhalten.
- Bezüglich der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA), deren Einnahmen zu einem erheblichen Teil in den Bahninfastrukturfonds fliessen, soll gemäss Nationalrat für Fahrzeuge, die elektrisch oder mit erneuerbaren Treibstoffen betrieben werden, eine nach Technologie differenzierte LSVA-Reduktion gelten. Die Reduktion soll bis zum 31.12.2030 für acht Jahre ab der Erstinverkehrssetzung gelten.
- Im Luftverkehr ist eine Beimischpflicht für erneuerbare Treibstoffe vorgesehen (gemäss Nationalrat auch für emissionsarme Treibstoffe). Der Ständerat wollte eine eigenständige Beimischpflicht einführen, der Nationalrat will die Beimischpflicht über das Luftverkehrsabkommen mit der EU regeln. Nicht umstritten ist, dass der Bund die Entwicklung und Herstellung von erneuerbaren Flugtreibstoffen fördern können soll. Zusätzlich soll ein Teil der Erlöse aus den Versteigerungen von Luftfahrt-Emissionsrechten für Massnahmen zur Verminderung von Treibhausgasemissionen im Flugverkehr verwendet werden. Zukünftig müssen auf den Flugtickets die Treibhausgasemissionen angegeben werden. Wie der Ständerat hat auch der Nationalrat eine neue Flugabgabe für Privat- und Businessjets abgelehnt.
Das Geschäft geht zurück in den Ständerat.
22.061 CO2-Gesetz für die Zeit nach 2024. Revision
Unterstützung für die Erneuerung der strassenseitigen Autoverlade-Infrastruktur
Bei den Autoverlade-Anlagen stehen Erneuerungsinvestitionen an. Deshalb will der Bundesrat bei den Autoverladen Lötschberg, Vereina und Furka die Erneuerung der strassenseitigen Autoverlade-Infrastruktur mit zusätzlichen 40 Millionen Franken unterstützen. Der Nationalrat hat in der Wintersession beschlossen, auch den Autoverlad am Simplon zu unterstützen. Er hat den Kredit um 6 Millionen Franken auf 46 Millionen Franken erhöht. Das Geschäft geht weiter in den Ständerat.
Mit diesem Geschäft resultiert im Übrigen eine neue Finanzierungspraxis für die Autoverlade:
- Die Bahnen sollen das Rollmaterial für die Autoverlade künftig über Bankkredite finanzieren, wie dies im regionalen Personenverkehr der Fall ist. Sofern für den Betrieb eines Autoverlads ungedeckte Betriebskosten zu erwarten sind, kann eine jährliche Betriebsabgeltung zwischen dem Bund und den Betreiberinnen vereinbart werden. Hängig ist zudem eine parlamentarische Intiative (23.477) für Solidarbürgschaften zu Gunsten des Autoverlads.
- Die strassenseitige Infrastruktur soll wie bisher aus zweckgebundenen Mitteln aus der Spezialfinanzierung Strassenverkehr finanziert werden.
- Die eisenbahnseitige Infrastruktur wird weiterhin aus dem Bahninfrastrukturfonds finanziert. Die Betreiberin des Autoverlads entrichtet für Benutzung der Infrastruktur zudem die üblichen Trassenpreise, die allerdings nur die Grenzkosten decken.
23.054 Erneuerung der strassenseitigen Autoverlade-Infrastruktur. Zusatzkredit
Nachhaltige Finanzierung der SBB
Der Nationalrat hat das Geschäft in der Wintersession als Erstrat beraten und alle Anträge seiner voberatenden Kommission angenommen. Das Geschäft geht weiter in den Ständerat. Die Beschlüsse des Nationalrats in Kurzform:
- Die SBB sollen vom Bund einen einmaligen Kapitalzuschuss von 1,15 Milliarden Franken erhalten. Die Höhe des Zuschusses bemisst sich an den 2020–2022 erlittenen Verlusten der SBB im Fernverkehr. Damit wird eine vom Parlament beschlossene Motion (22.3008) umgesetzt.
- Die SBB kann sich nur beim Bund verschulden: Vergibt der Bund Darlehen an die SBB, sollen diese gemäss Nationalrat weiterhin in Form von rückzahlbaren Tresoreriedarlehen gewährt werden (ausserhalb der Schuldenbremse des Bundes).
- Um die finanzielle Situation der SBB weiter zu verbessern, kann der Bund der SBB eine Senkung des Trassenpreises für den Fernverkehr gewähren. Das führt allerdings zu einer finanziellen Belastung des Bahninfrastrukturfonds (BIF). Um die Liquidität des BIF zu gewährleisten, soll deshalb neu gesetzlich geregelt werden, dass der Maximalanteil von zwei Dritteln des Reinertrages der LSVA in den BIF eingelegt werden soll, wenn dessen Reserven das angemessene Mass unterschreiten. Auch die Höhe dieser angemessenen Reserve (300 Mio. CHF) soll gemäss Nationalrat explizit im Gesetz festgeschrieben werden.
23.063 Bundesgesetz über die Schweizerischen Bundesbahnen (SBBG). Änderung
Vorstösse in parlamentarischer Beratung
Bahnlinie Lausanne–Genf
Der Ständerat hat die Motion 23.3668 als Erstrat angenommen. Das Geschäft geht weiter in den Nationalrat. Im Nationalrat ist eine gleichlautende Motion hängig (23.3725).
23.3668 Motion. Redundanz und Zuverlässigkeit auf der Eisenbahnachse Lausanne–Genf und 23.3725 Motion. Redundanz und Zuverlässigkeit auf der Eisenbahnachse Lausanne–Genf
Bahnverbindungen in und aus dem Kanton Glarus
Der Ständerat hat die Motion 23.4209 als Erstrat angenommen. Die Motion geht weiter in den Nationalrat.
Barzahlung oder einfache Alternative wie Prepaidkarte im öV akzeptieren
Der Nationalrat hat die Motion 23.4276 im beschleunigten Verfahren angenommen. Die Motion geht weiter in den Ständerat.
23.4276 Motion. Barzahlung in subventionierten Transportmitteln beibehalten
Nach der Session ist vor der Session
Die Früjahrssession der eidgenössischen Räte wird am 26. Februar 2024 beginnen. In der Woche davor werden wir Sie mit der «Verkehrspolitischen Vorschau» auf unserer Webseite über die relevanten öV-Geschäfte informieren.
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