22. 12. 2025
22. 12. 2025
Verkehrspolitische Beschlüsse: Wintersession 2025
Zwischen dem 1. und 19. Dezember fand die Wintersession 2025 der eidgenössischen Räte statt. Nachfolgend werden die wichtigsten Beschlüsse zu verkehrspolitischen Geschäften in Kurzform zusammengefasst. Die Auflistung ist nicht abschliessend.
Die wichtigsten verkehrspolitischen Beschlüsse aus der Wintersession der eidgenössischen Räte. © SBB CFF FFS
Jeweils eine Woche vor Beginn der Session der eidgenössischen Räte fasst die LITRA relevante verkehrspolitische Geschäfte der anstehenden Session in ihrer verkehrspolitischen Vorschau kurz und knapp zusammen. Die aktuelle verkehrspolitische Vorschau zur Wintersession ist online zugänglich und kann via Newsletter abonniert werden.
In den verkehrspolitischen Beschlüssen werden nach Sessionsende die wichtigsten Entscheide, welche den öffentlichen Verkehr betreffen, zusammengefasst. Weiterführende Informationen zu den jeweiligen Geschäften sind in der aktuellen verkehrspolitischen Vorschau oder auf der verlinkten Seite des Parlamentsgeschäfts zu finden.
Parlament bewilligt moderate Erhöhung des Verpflichtungskredits im regionalen Personenverkehr
Parlament bewilligt moderate Erhöhung des Verpflichtungskredits im regionalen Personenverkehr
Zur Unterstützung des regionalen Personenverkehrs (RPV) schlägt der Bundesrat für die Jahre 2026-2028 einen Verpflichtungskredit von 3,4 Milliarden Franken vor. Aus Sicht der öV-Branche und der Kantone ist der beantragte Kredit zu knapp bemessen, um die wachsenden Herausforderungen im RPV zu meistern. Auf Vorschlag seiner Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-S) hat der Ständerat den Kredit in der Herbstsession um 160,2 Millionen Franken erhöht. In der Wintersession sprach sich der Nationalrat schlussendlich auch für die Erhöhung des Kredits aus.
Die Erhöhung um 160,2 Millionen Franken entspricht einem Drittel der Differenz zwischen dem beantragten Kredit des Bundesrates von 3,4 Milliarden Franken und der ursprünglichen Forderungen der öV-Branche in der Vernehmlassung.
Für die öV-Branche ist diese moderate Erhöhung alles andere als ideal, aber akzeptabel. Angesichts der angespannten Situation bei den Bundesfinanzen ist sie ebenfalls gewillt, ihren Beitrag an die Sparbemühungen des Bundes zu leisten, denn RPV-Linien bilden in vielen Regionen der Schweiz das Rückgrat der öV-Erschliessung.
In der Wintersession hat sich der Nationalrat bei der ersten Behandlung des Geschäfts mit 97 zu 94 Stimmen bei 5 Enthaltungen noch knapp gegen die Erhöhung des Verpflichtungskredits ausgesprochen. Daraufhin bestätigte jedoch der Ständerat mit 29 zu 12 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Erhöhung und somit einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 3,5 Milliarden Franken. Auch der Nationalrat schloss sich schliesslich der Meinung des Ständerates an und bewilligte die moderate Erhöhung des Verpflichtungskredits mit 112 zu 76 Stimmen bei 2 Enthaltungen.
Der Ständerat hat im Rahmen des Entlastungspakets 27 ebenfalls einen Entscheid zum RPV gefällt und der Erhöhung des Kostendeckungsgrades für die Jahre 2027 bis 2029 zugestimmt.
Entlastungspaket 27 im Ständerat behandelt
Entlastungspaket 27 im Ständerat behandelt
Die Ausgaben des Bundes stiegen in den letzten Jahren schneller als die Einnahmen. Zukünftig können so die Vorgaben der Schuldenbremse nicht mehr eingehalten werden. Der Bundesrat hat deshalb ein Entlastungspaket mit 57 Massnahmen verabschiedet, um die Einnahmen und Ausgaben des Bundeshaushaltes in ein Gleichgewicht zu bringen. Einige dieser Massnahmen betreffen den öffentlichen Verkehr. Der Ständerat hat sich mit diesem Geschäft in der Wintersession befasst.
Von den Sparmassnahmen sind verschiedene Aufgabengebiete des Bundes betroffen. Der Bereich des Verkehrs macht 17 Prozent des Entlastungspaket 27 (EP27) aus. Das grösste Sparpotenzial sieht der Bundesrat bei der Kürzung der Einlagen in den Bahninfrastrukturfonds (BIF) von 200 Millionen Franken pro Jahr von 2027 bis 2029. Bei den folgenden Massnahmen ist der Ständerat dem Vorschlag des Bundesrates gefolgt:
- Kürzung der Beiträge für Hauptstrassen: Der Ständerat hat dieser Massnahme mit 30 zu 14 Stimmen zugestimmt. Damit werden über die drei Jahre (2027-2029) 52,4 Millionen Franken eingespart.
- NAF: Kürzung der Einlagen: Diese Massnahme hat der Ständerat stillschweigend gutgeheissen. Der Spareffekt beläuft sich auf 300 Millionen Franken
- Erhöhung des Kostendeckungsgrades im regionalen Personenverkehr (RPV): Der Ständerat hat dieser Massnahme mit 25 zu 19 Stimmen zugestimmt, der Spareffekt liegt bei 178 Millionen Franken.
- Verzicht auf Beiträge für automatisiertes Fahren: Auch auf die Beiträge für automatisiertes Fahren wird für die Jahre 2027-2029 verzichtet. Der Ständerat schliesst sich somit der Meinung des Bundesrates an. So können 6 Millionen Franken eingespart werden.
- Kürzung der allgemeinen Strassenbeiträge: Der Ständerat hat der Kürzung der allgemeinen Strassenbeträge dem Vorschlag des Bundesrates zugestimmt. Für die Jahre 2027-2029 können so 88,8 Millionen Franken eingespart werden
Bei 3 Massnahmen, die den öV betreffen möchte der Ständerat weniger sparen als der Bundesrat:
- Kürzung der Einlagen beim BIF: Der Ständerat hat sich mit 29 zu 15 Stimmen dafür ausgesprochen, auf einen Teil der vom Bundesrat vorgeschlagenen Einlagenkürzungen beim Bahninfrastrukturfonds (BIF) zu verzichten.
- Kürzung der Bundesbeiträge an Regionalflughäfen auf Bundesinteressen: Der Ständerat hat mit 23 zu 16 Stimmen bei 4 Enthaltungen auf die Kürzungen verzichtet. Damit würden 75 Millionen Franken weniger eingespart werden.
- Teilverzicht auf Förderung alternativer Antriebssysteme für Busse und Schiffe: Mit 34 zu 9 Stimmen hat der Ständerat Kürzungen zugestimmt. Jedoch weicht er vom Vorschlag des Bundesrates ab und schlägt Kürzungen vor, welche 30 Millionen Franken weniger betragen. Damit könnten 138,9 Millionen Franken eingespart werden.
Bei einer Massnahme, die den öV betrifft, möchte der Ständerat mehr sparen als der Bundesrat:
- Kürzung der Beiträge an den grenzüberschreitenden Personenschienenverkehr: Der Ständerat hat mit 28 zu 12 Stimmen bei 3 Enthaltungen der Kürzung der Beiträge zugestimmt. Er weicht hier vom Vorschlag des Bundesrates ab und möchte alle Beiträge streichen. Der Spareffekt beträgt damit 88,8 Millionen Franken.
Insgesamt möchte der Ständerat circa 35 Prozent weniger einsparen als der Bundesrat. Der Nationalrat wird dieses Geschäft in der Frühjahrssession behandeln
Voranschlag 2026 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2027-2029
Voranschlag 2026 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2027-2029
Der Bundesrat legt der Bundesversammlung einmal pro Jahr mit einer Botschaft den Voranschlag 2026 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan (IAFP) vor. Dieser zeigt für das kommende Budgetjahr sowie die drei folgenden Planjahre die vorgesehenen Aufwände und Investitionsausgaben, die erwarteten Erträge und Investitionseinnahmen sowie die gesamten Ausgaben und die geschätzten Gesamteinnahmen auf.
Im Rahmen der Besprechung des zweiten Nachtrags des Voranschlags 2025 haben die Mehrheit der Finanzkommission des Ständerates (FK-S) und des Nationalrates (FK-N) im November 2025 eine zusätzliche Einlage von 100 Millionen Franken in den BIF beantragt. Die FK-S begründet dies mit den Mehreinnahmen aus dem Kanton Genf, welche ebenfalls das Rechnungsjahr 2025 tangieren. Die beiden Räte haben dieser zusätzlichen Einlage zugestimmt.
Seit dem 1.1.2025 ist das CO2 Gesetz in Kraft. Darin sind bis zu 47 Millionen Franken pro Jahr als Unterstützungsbeiträge für die Beschaffung und Umrüstung von Schiffen und Bussen auf alternative Antriebssysteme vorgesehen. Im Voranschlag 2025 wurden 36,3 Millionen Franken dafür zur Verfügung gestellt. Für das nächste Jahr stehen nun – gemäss Vorschlag des Bundesrats - 30 Millionen Franken bereit. Das entspricht einer Reduktion von 6,3 Millionen Franken im Vergleich zum Voranschlag 2025. Der Vorschlag der Finanzkommission des Ständerates (FK-S), die Unterstützungsbeiträge um 10 Millionen Franken zu kürzen wurde somit nicht umgesetzt.
Mit Inkrafttreten des CO2-Gesetzes auf den 1.1.2025 können Nachtzüge mit bis zu 30 Millionen Franken pro Jahr subventioniert werden. Der Bundesrat hat im Voranschlag 2026 Mittel von 10 Millionen Franken für den grenzüberschreitenden Personenschienenverkehr vorgeschlagen. Die FK-S schlug ihrem Rat im Vorfeld zur Wintersession vor, diese Subventionen ganz zu streichen. Die Mehrheit der Finanzkommission des Nationalrates (FK-N) hielt hingegen an der Unterstützung der Nachtzüge im Umfang von 10 Millionen Franken fest. Die beiden Räte waren sich schliesslich einig, dass die Beiträge gestrichen werden. Daher stehen für das Jahr 2026 keine Mittel für Nachtzüge zur Verfügung.
Der Voranschlag 2026 wurde am letzten Tag der Wintersession verabschiedet.
25.041 | Voranschlag 2026 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2027-2029
25.042 | Voranschlag 2025. Nachtrag II | Geschäft | Das Schweizer Parlament
Motion zur Sicherstellung langfristiger Finanzierung des Bahninfrastrukturfonds (BIF) an Bundesrat überwiesen
Motion zur Sicherstellung langfristiger Finanzierung des Bahninfrastrukturfonds (BIF) an Bundesrat überwiesen
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) fordert den Bundesrat mittels einer Motion auf, mit geeigneten Massnahmen die Alimentierung und Liquidität des Bahninfrastrukturfonds (BIF) zu sichern, damit die vom Parlament beschlossenen Ausbauprojekte umgesetzt werden und auch künftige Vorhaben auf eine verlässliche Finanzierung zählen können. Damit soll die Leistungsfähigkeit des Schweizer Bahnnetzes langfristig gewährleistet werden.
Der Ständerat hat die Kommissionsmotion in der Herbstsession angenommen und auch der Bundesrat unterstützt die Motion, da die langfristige Finanzierung der Bahn- und öV-Projekte zentral ist. Der Nationalrat hat die Motion als Zweitrat in der Wintersession behandelt und unterstützt diese ebenfalls mit 118 zu 59 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Damit ist die Motion definitiv angenommen und geht zur Umsetzung an den Bundesrat.
25.3953 | Alimentierung und Liquidität Bahninfrastrukturfonds sicherstellen
Autoverlade sollen von Solidarbürgschaften des Bundes profitieren
Autoverlade sollen von Solidarbürgschaften des Bundes profitieren
In der Schweiz gibt es vier Autoverlade: Lötschberg, Vereina, Furka und Simplon. Eine parlamentarische Initiative fordert, dass Autoverlade beim Erwerb von Rollmaterial von Bundesbürgschaften profitieren können. Damit soll das bestehende Instrument der Solidarbürgschaften, das im regionalen Personenverkehr (RPV) bereits zur Anwendung kommt, auch auf den Autoverlad ausgeweitet werden. So sollen die Transportunternehmen dank Bundesbürgschaften von günstigeren Finanzierungskonditionen für Rollmaterial und Betriebsmittel profitieren.
Der Nationalrat hat der parlamentarischen Initiative in der Sommersession zugestimmt. Nach der Behandlung der Vorlage im Ständerat in der Herbstsession ging sie in der Wintersession mit einer letzten Differenz an den Nationalrat zurück.
Abweichend vom Nationalrat sprach sich der Ständerat dafür aus, dass alle vier Verladestationen Zugang zu Bürgschaften erhalten sollen und nicht nur jene, die nicht kostendeckend arbeiten. Der Nationalrat hat in dieser Session dem Entwurf des Ständerates zugestimmt mit 113 zu 72 Stimmen. In der Schlussabstimmung wurde die parlamentarische Initiative mit 133 zu 62 Stimmen bei zwei Enthaltungen im Nationalrat und 43 zu 1 Stimme bei 0 Enthaltungen im Ständerat angenommen.
Die Kommission für Verkehr- und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) arbeitet nun einen Entlassentwurf aus.
SBB Cargo: Ständerat fordert Umsetzungsplan für die Entwicklung des kombinierten Verkehrs
SBB Cargo: Ständerat fordert Umsetzungsplan für die Entwicklung des kombinierten Verkehrs
Am 1. Januar 2026 tritt das revidierte Gütertransportgesetz (GüTG) in Kraft. Mittels Motion wurde der Bundesrat von der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats (KVF-S) aufgefordert, der SBB Cargo für die Leistungsperiode 2026–2029 für den Einzelwagenladungsverkehr (EWLV) und den kombinierten Verkehr verbindliche Vorgaben zu machen. Die Forderung enthielt drei Punkte:
- Die Partner von SBB Cargo sollen sich darauf verlassen können, dass die publizierten Konditionen bis 2029 gelten und Preisanpassungen nur im Rahmen der Teuerung erfolgen.
- Alle Terminalanlagen im kombinierten Verkehr sollen weiter im EWLV bedient werden.
- Die Motion fordert den Bundesrat auf, einen Umsetzungsplan für die Entwicklung des kombinierten Verkehrs bis 2035 zu erstellen.
Hintergrund sind die wegen der notwendigen Transformation von SBB Cargo erfolgten Entscheide, die Preise zu erhöhen, die Bedienpunkte zu reduzieren und das Netz für den kombinierten Verkehr zu verkleinern.
Der Ständerat hat die Motion in der Wintersession beraten. Eine gleichnamige Motion eines Ratsmitgliedes wurde zugunsten der Kommissionsmotion zurückgezogen. Ebenfalls zurückgezogen wurde die erste Forderung, da das Bundesamt für Verkehr in der Zwischenzeit eine Leistungsvereinbarung SBB Cargo abgeschlossen hat, wo ein Teuerungsausgleich enthalten ist. Der zweite Punkt wurde mit 21 zu 15 Stimmen bei 5 Enthaltungen abgelehnt. Der dritte Punkt wurde jedoch eher knapp mit 21 zu 19 Stimmen angenommen.
Die Motion wird nun an die Kommission für Verkehr- und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) überwiesen.
Eingereichte Vorstösse
Neben den traktandierten Geschäften wurden seitens Parlamentarierinnen und Parlamentarier auch verschiedene Vorstösse eingereicht. Unter anderem (nicht abschliessend):
- Motion: Frei gewordene Nationalstrassenmittel für Tunnel- und Umfahrungsprojekte einsetzen (25.4890)
- Motion : Pour que les petites gares bénéficient aussi des commerces (25.4520)
- Motion: Im Langsamverkehr Sicherheit gewährleisten (25.4447)
- Postulat: Strasseninfrastruktur mit zusätzlichen Einnahmen zukunftsfähig machen (25.4912)
- Postulat: Wachsende SBB-Immobilienerträge zugunsten der Bahninfrastruktur einsetzen und so den Bund entlasten (25.4608)
- Interpellation: Fragwürdige SBB-Mega-Beschaffung im Ausland (25.4725)
- Interpellation: Infrastrukturkapazitäten flexibler nutzen (25.4648)
- Interpellation: Quelle place pour les agglomérations suisses dans le rapport "Transport 45"? (25.4576)
- Interpellation: Zurück zum Planungsgrundsatz «Angebot bestimmt Infrastruktur» (25.4644)
- Interpellation: Welchen Stellenwert haben Grenz- und Ballungsräume im Bericht «Verkehr 45»? (25.4618)
- Interpellation: Welchen Stellenwert haben Grenz- und Ballungsräume im Bericht "Verkehr 45"? (25.4617)
- Interpellation: Mehr Schweizer Kapital für unsere Infrastrukturen – was kann der Bund tun? (25.4511)
- Interpellation: Öffentliche Aufträge in der Schweiz: Warum das Ausland zum Nachteil unserer Unternehmen bevorzugen? (25.4496)
Nach der Session ist vor der Session
Die Frühjahrssession der eidgenössischen Räte findet zwischen dem 2. und 20. März statt. In der Woche vor Sessionsbeginn publiziert die LITRA ihre verkehrspolitische Vorschau. Kompakt und verständlich informiert sie die LITRA über die öV-Geschäfte, welche für die Session im National- und Ständerat geplant sind.