20. 03. 2026

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20. 03. 2026

Verkehrspolitische Beschlüsse: Frühjahrssession 2026

Zwischen dem 2. und 20. März fand die Frühjahrssession 2026 der eidgenössischen Räte statt. Nachfolgend werden die wichtigsten Beschlüsse zu verkehrspolitischen Geschäften in Kurzform zusammengefasst. Die Auflistung ist nicht abschliessend.

Die wichtigsten verkehrspolitischen Beschlüsse aus der Frühjahrssession der eidgenössischen Räte. © BUS Ostschweiz AG

Jeweils eine Woche vor Beginn der Session der eidgenössischen Räte fasst die LITRA relevante verkehrspolitische Geschäfte der anstehenden Session in ihrer verkehrspolitischen Vorschau kurz und knapp zusammen. Die aktuelle verkehrspolitische Vorschau zur Herbstsession ist online zugänglich und kann via Newsletter abonniert werden.

In den verkehrspolitischen Beschlüssen werden nach Sessionsende die wichtigsten Entscheide, die während der Session gefällt wurden und welche den öffentlichen Verkehr betreffen, zusammengefasst. Weiterführende Informationen zu den jeweiligen Geschäften sind in der verkehrspolitischen Vorschau und auf den verlinkten Seiten zu den Parlamentsgeschäften zu finden.

Parlament verabschiedet Entlastungspacket 27

Die Ausgaben des Bundes sind in den vergangenen Jahren stärker gewachsen als die Einnahmen. Der Bundesrat hat deshalb ein Entlastungspaket mit insgesamt 57 Massnahmen vorgelegt, um den Bundeshaushalt wieder ins Gleichgewicht zu bringen und die Vorgaben der Schuldenbremse einzuhalten. Der Ständerat hat das Paket in der Wintersession, der Nationalrat in der Frühjahrssession beraten; in der Differenzbereinigung einigten sich die beiden Räte auf eine gemeinsame Fassung.

Keine Kürzungen im regionalen Personenverkehr

Im Bereich Verkehr standen insbesondere die vorgesehenen Einsparungen im regionalen Personenverkehr (RPV) im Fokus. Der Bundesrat wollte mit Massnahme 14 den Kostendeckungsgrad erhöhen und entsprechende Kürzungen vornehmen. Beide Räte lehnten diese Einsparungen jedoch ab.

Bereits in der Wintersession hatte das Parlament einer moderaten Erhöhung des Verpflichtungskredits für den regionalen Personenverkehr (RPV) für die Jahre 2026 bis 2028 zugestimmt. Damit diese Erhöhung effektiv berücksichtigt werden konnte, musste die Massnahme 14 im Entlastungspaket 27 zur Erhöhung des Kostendeckungsgrades im RPV angepasst werden.

Das Parlament folgte diesem Entscheid weitestgehend und verzichtete auf die Einsparungen im regionalen Personenverkehr in der Höhe wie sie der Bundesrat ursprünglich bei Massnahme 14 vorgesehen hatte. Im Rahmen der Differenzbereinigung einigen sich die beiden Räte aber darauf, über die drei Jahre rund 32,8 Millionen Franken weniger für die Erhöhung des Verpflichtungskredits vorzusehen. Neu werden die im Finanzplan vorgesehenen Ausgaben für den RPV in den Jahren 2027 und 2028 auf rund 3,5 Milliarden Franken erhöht.

Verkehrsrelevante Entscheide EP27

Neben dem RPV hat das Parlament weitere verkehrsrelevante Massnahmen beschlossen.

  • Massnahme 12 | Kürzung der Beiträge für Hauptstrassen: Der Ständerat (Wintersession) und der Nationalrat (Frühjahrsession) haben der Massnahme 12 zugestimmt. Damit werden über die drei Jahre (2027 bis 2029) rund 52,4 Millionen Franken eingespart.
  • Massnahme 13 | NAF: Kürzung der Einlagen: Der Ständerat (Wintersession) und der Nationalrat (Frühjahrsession) haben der Massnahme 13 zugestimmt. Damit werden über die drei Jahre (2027 bis 2029) rund 300 Millionen Franken eingespart.
  • Massnahme 14 | Erhöhung des Kostendeckungsgrads im regionalen Personenverkehr: Der Ständerat (Wintersession) und der Nationalrat (Frühjahrssession) lehnen die vom Bundesrat vorgesehenen Kürzungen im regionalen Personenverkehr und damit Massnahme 14 ab, verzichten aber bei der Erhöhung des Verpflichtungskredits auf jährlich rund 10,9 Millionen Franken. Neu werden die im Finanzplan vorgesehenen Ausgaben für den RPV in den Jahren 2027 und 2028 auf rund 3,5 Milliarden Franken erhöht.
  • Massnahme 39 | BIF: Kürzung der Einlagen: Der Ständerat hat der Massnahme 39 im Rahmen der Wintersession zugestimmt, will aber erst ab 2028 jährlich 100 Millionen Franken der BIF-Einlagen kürzen und nicht wie vom Bundesrat vorgeschlagen ab 2027 jährlich 200 Millionen Franken. Im Rahmen der Frühjahrssession ist der Nationalrat dem Ständerat gefolgt. Damit werden über die drei Jahre (2027 bis 2029) rund 200 Millionen Franken eingespart.
  • Massnahme 40 | Kürzung der Beiträge an den grenzüberschreitenden Personenschienenverkehr: Der Ständerat hat der Massnahme 40 im Rahmen der Wintersession zugestimmt, geht aber weiter als der Bundesrat, der jährlich 19,6 Millionen einsparen wollte und will alle Förderbeiträge für den grenzüberschreitenden Personenschienenverkehr (29,6 Millionen Franken / Jahr) streichen. Im Rahmen der Frühjahrssession ist der Nationalrat dem Ständerat gefolgt. Damit werden über die drei Jahre (2027 bis 2029) rund 59,2 Millionen Franken eingespart.
  • Massnahme 41 | Teilverzicht auf Förderung alternativer Antriebssysteme für Busse und Schiffe: Der Ständerat hat der Massnahme 41 im Rahmen der Wintersession zugestimmt, will aber jährlich nur 46,3 Millionen Franken der Fördergelder für alternative Antriebssysteme für Busse und Schiffe streichen und nicht wie vom Bundesrat vorgeschlagen 56,3 Millionen Franken. Im Rahmen der Frühjahrssession ist der Nationalrat dem Ständerat gefolgt. Damit werden über die drei Jahre (2027 bis 2029) rund 138,9 Millionen Franken eingespart.
  • Massnahme 42 | Verzicht auf Beiträge für automatisiertes Fahren: Der Ständerat (Wintersession) und der Nationalrat (Frühjahrsession) haben der Massnahme 42 zugestimmt. Damit werden über die drei Jahre (2027 bis 2029) rund 6 Millionen Franken eingespart.
  • Massnahme 43 | Kürzung der allgemeinen Strassenbeiträge: Der Ständerat (Wintersession) und der Nationalrat (Frühjahrsession) haben der Massnahme 43 zugestimmt. Damit werden über die drei Jahre (2027 bis 2029) rund 89,3 Millionen Franken eingespart.
  • Massnahme 44 | Kürzung der Bundesbeiträge an Regionalflughäfen auf Bundesinteressen: Der Ständerat hat die Massnahme 44 im Rahmen der Wintersession abgelehnt und will bei den Bundesbeiträge an Regionalflughäfen auf Bundesinteressen keine Kürzungen vornehmen. Im Rahmen der Frühjahrssession ist der Nationalrat dem Ständerat gefolgt.

Mit Einsparungen in Höhe von 845,8 Millionen Franken leistet der Verkehrsbereich einen wesentlichen Beitrag zum Sparprogramm des Bundes. In der Schlussabstimmung hat das Parlament das Entlastungspaket 27 mit 130 zu 63 Stimmen bei 1 Enthaltung (Nationalrat), beziehungsweise 34 zu 10 Stimmen (Ständerat) angenommen. Damit ist das Geschäft abgeschlossen.

25.063 | Entlastungspaket 27 für den Bundeshaushalt (EP 27)

Nationalrat beschliesst Anpassungen bei der LSVA für E-Lastwagen

Der Bundesrat schlägt vor, dass die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe ab 2029 auch für elektrisch angetriebene Lastwagen erhoben werden soll. Damit will der Bundesrat sicherstellen, dass der Schwerverkehr weiterhin seine Kosten trägt und die Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs auf die Schiene auch künftig unterstützt wird. Ein Rabattsystem bis 2035 soll die Dekarbonisierung der Schweizer Lastwagenflotte weiter vorantreiben.

Im Rahmen der Frühjahrssession hat der Nationalrat die Teilrevision des Schwerverkehrsabgabegesetzes mit 131 zu 60 Stimmen angenommen. In mehreren Punkten wich die grosse Kammer jedoch vom Vorschlag des Bundesrates ab. So soll die LSVA für E-Lastwagen erst ab 2031 statt bereits ab 2029 erhoben werden.

Zudem beschloss der Nationalrat verbindliche Rabatte für elektrisch betriebene Lastwagen, während der Bundesrat lediglich eine Kann-Formulierung vorgesehen hatte. Der Nationalrat sieht für die ersten beiden Jahre 2029/2030 einer Reduktion von 100 Prozent vor, für 2031 und 2032 noch 70, respektive 50 Prozent. Die definitive Höhe der Rabatte soll der Bundesrat jeweils mindestens ein Jahr vor Inkrafttreten festlegen, um der Branche Planungssicherheit zu geben.

Der Nationalrat hat zudem eine Motion seiner Verkehrskommission zur Anpassung der LSVA-Tarife angenommen. Diese verlangt, dass der Bundesrat den im Landverkehrsabkommen mit der EU vorgesehenen Spielraum ausschöpft und die Abgabesätze bereits ab 2027 erhöht. Damit soll die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene gestärkt werden, da die bestehende LSVA ihre Lenkungswirkung aus Sicht der Kommissionsmehrheit nicht mehr ausreichend entfaltet.

Während eine Minderheit sowie der Bundesrat vor zusätzlichen Belastungen für Wirtschaft und Konsumenten warnten und auf die laufende Gesetzesrevision verwiesen, setzte sich im Nationalrat die Auffassung durch, rasch zu handeln. Die Motion wurde mit 99 zu 89 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.

Das Geschäft und der Vorstoss gehen in den Ständerat.

25.058 | Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe LSVA. Weiterentwicklung. Teilrevision SVAG

25.3956 | Anpassung der Schwerverkehrsabgabeverordnung

Nationalrat schafft Grundlage für Mobilitätsdateninfrastruktur

Mit dem Bundesgesetz über die Mobilitätsdateninfrastruktur (MODIG) will der Bundesrat den Austausch und die Nutzung von Mobilitätsdaten in der Schweiz verbessern. Ziel ist es, eine verkehrsträgerübergreifende Datenbasis zu schaffen und damit Planung, Betrieb und Nutzung von Verkehrsangeboten effizienter zu gestalten. Vorgesehen ist der Aufbau einer nationalen, vom Bund betriebenen Infrastruktur für Mobilitätsdaten.

Der Nationalrat hat die Vorlage in der Frühjahrssession beraten und dem Gesetz mit 123 zu 61 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt. Gleichzeitig genehmigte er den Verpflichtungskredit für die erste Umsetzungsphase der Mobilitätsdateninfrastruktur in den Jahren 2028 bis 2031 mit 117 zu 54 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Mit dem Entscheid unterstützt der Nationalrat den Aufbau der organisatorischen und finanziellen Grundlagen für die Umsetzung der Mobilitätsdateninfrastruktur auf Bundesebene. Das Geschäft geht nun zur weiteren Beratung an den Ständerat.

25.049 | Mobilitätsdateninfrastruktur (MODIG). Bundesgesetz

Parlament verlangt Umsetzungsplan für den kombinierten Güterverkehr bis 2035

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates beauftragt den Bundesrat mittels Kommissionsmotion, das Leistungsniveau von SBB Cargo ab 2026 zu sichern und ein Kernnetz im kombinierten Güterverkehr zu erhalten. Damit soll eine weitere Verlagerung von Gütern von der Schiene auf die Strasse verhindert werden, bevor die Instrumente des revidierten Gütertransportgesetzes ihre Wirkung entfalten können.

Der Nationalrat hat die Motion zur Sicherung des Leistungsniveaus bei SBB Cargo angenommen. Nachdem der Ständerat bereits zwei (Preisstabilität und Erhalt eines Kernnetztes) der ursprünglich drei Forderungen gestrichen hatte, stand im Zweitrat nur noch der Auftrag zur Diskussion, einen Umsetzungsplan für die Entwicklung des kombinierten Güterverkehrs bis 2035 zu erarbeiten. Ziel ist es, die Koordination zwischen den Akteuren zu verbessern und das Verlagerungspotenzial von der Strasse auf die Schiene besser auszuschöpfen.

Die Kommissionsmehrheit betonte, dass die jüngsten Angebotsreduktionen und Preiserhöhungen bei SBB Cargo den Zielen des revidierten Gütertransportgesetzes (GüTG) widersprechen könnten und deshalb ein klarer strategischer Rahmen notwendig sei. Eine Minderheit sowie der Bundesrat lehnten die Motion ab und verwiesen darauf, dass entsprechende Arbeiten bereits im Rahmen des GüTG vorgesehen seien und zusätzliche Vorgaben die unternehmerische Freiheit einschränken könnten.

Der Nationalrat folgte mit 99 zu 89 Stimmen bei 1 Enthaltung seiner Verkehrskommission und nahm die Motion an. Damit ist das Geschäft abgeschlossen; der Bundesrat ist beauftragt, einen entsprechenden Umsetzungsplan für den kombinierten Verkehr bis 2035 zu erarbeiten.

25.4409 | Sicherung des Leistungsniveaus bei SBB Cargo inklusive Erhalt eines Kernnetzes im kombinierten Güterverkehr

Parlament will Förderung des kombinierten Güterverkehrs verlängern

Die Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen beider Räte beauftragen den Bundesrat, die Betriebsbeiträge im alpenquerenden kombinierten Verkehr über das Jahr 2030 hinaus weiterzuführen. Dabei soll er sich an der im Verlagerungsbericht skizzierten Variante orientieren, welche die bestehende Förderung fortsetzt, ohne die Abgeltungen pro Sendung zu reduzieren. Ziel ist es, dem kombinierten Verkehr verlässliche Rahmenbedingungen sowie langfristige Planungs- und Investitionssicherheit zu gewährleisten.

Hintergrund des Vorstosses ist die weiterhin angespannte Situation im alpenquerenden Güterverkehr sowie die Gefahr einer erneuten Verlagerung von Transporten auf die Strasse. Die Kommissionen sehen deshalb Handlungsbedarf, um die bestehenden Instrumente der Verlagerungspolitik zu stabilisieren und deren Wirkung über 2030 hinaus sicherzustellen.

In der Frühjahrssession hat der Ständerat die Motion seiner Kommission (26.3004) oppositionslos angenommen. Der Nationalrat (26.3009) stimmte einer gleichlautenden Motion seiner Kommission mit 123 zu 61 Stimmen bei 1 Enthaltung zu.

Damit sind die Motionen überwiesen; der Bundesrat ist beauftragt, die entsprechende Weiterführung der Förderung auszuarbeiten.

26.3004 | Revitalisierung der Verlagerung im transalpinen Kombinierten Verkehr. Rückverlagerung auf die Strasse vermeiden

26.3009 | Revitalisierung der Verlagerung im transalpinen Kombinierten Verkehr. Rückverlagerung auf die Strasse vermeiden

Ständerat unterstützt Einsatz der Rola-Mittel für die Verlagerung

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates beauftragt den Bundesrat mittels Kommissionsmotion, die frei werdenden Mittel aus der rollenden Landstrasse (Rola) für die Förderung der Verkehrsverlagerung im alpenquerenden Schienengüterverkehr einzusetzen. Damit soll das Verlagerungsziel unterstützt und eine Rückverlagerung auf die Strasse vermieden werden.

Nachdem der Nationalrat die Motion ihrer Verkehrskommission im Rahmen der Herbstsession mit 123 zu 70 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen, ist auch der Ständerat mit einer Modifikation auf den Vorstoss eingetreten. Da eine vollständige Umwidmung jedoch der gesetzlichen Bestimmung abnehmender Abgeltungen je Sendung (Art. 8 Abs. 2 GVVG) widersprechen würde, beantragt der Ständerat, die Motion dahingehend anzupassen, dass die Mittel kurzfristig im gesetzlichen Rahmen eingesetzt und mittelfristig die entsprechende Bestimmung im GVVG gestrichen wird.

Da der Ständerat den Text der Motion geändert hat, geht der Vorstoss zurück an den Nationalrat.

25.3949 | Mittel für die Verlagerungspolitik sichern

Parlament will Sicherheit für Zugpersonal und Fahrgäste verbessern

Mit einer Motion wurde der Bundesrat beauftragt, in Zusammenarbeit mit der SBB, den übrigen Verkehrsbetrieben und den Kantonen einen nationalen Plan zur Erhöhung der Sicherheit in Zügen vorzulegen und die dafür nötigen Gesetzesänderungen vorzuschlagen. Hintergrund des Vorstosses sind zunehmende Übergriffe auf Zugpersonal und Fahrgäste sowie die Forderung, die Sicherheit im öffentlichen Verkehr systematisch zu verbessern.

Ursprünglich umfasste die Motion weitere Forderungen, darunter systematische Patrouillen der Transportpolizei auf besonders gefährlichen Strecken, eine verstärkte Schulung des Zugpersonals für Risikosituationen sowie die Prüfung der Einführung von Pfefferspray für besonders gefährdete Mitarbeitende.

Der Bundesrat beantragte jedoch nur die Annahme der Punkte 1 (nationaler Plan zur Erhöhung der Sicherheit in Zügen) und 5 (entsprechende Gesetzesänderungen). Er begründete dies damit, dass weitergehende Massnahmen wie Patrouillen, Schulung oder Ausrüstung mit Pfefferspray in erster Linie in der Verantwortung der Transportunternehmen liegen oder bereits heute möglich sind.

Der Nationalrat nahm die Motion in der Wintersession 2025 in geänderter Form an und strich die anderen drei Punkte. Der Ständerat stimmte in der Frühjahrssession 2026 dieser reduzierten Fassung ohne Diskussion zu. Damit ist die Motion überwiesen; der Bundesrat ist beauftragt, gemeinsam mit den Transportunternehmen und den Kantonen einen nationalen Sicherheitsplan für Züge zu erarbeiten und bei Bedarf entsprechende Gesetzesänderungen vorzulegen.

25.4013 | Mehr Sicherheit für Zugpersonal und Fahrgäste

Eingereichte Vorstösse

Neben den traktandierten Geschäften wurden seitens Parlamentarierinnen und Parlamentarier auch verschiedene Vorstösse eingereicht. Unter anderem (nicht abschliessend):

Zudem löste das Projekt «Verkehr ‘45» mehrere Anfragen aus dem Parlament aus:

Nach der Session ist vor der Session

Die Sommersession der eidgenössischen Räte findet zwischen dem 1. und 19. Juni statt. In der Woche vor Sessionsbeginn publiziert die LITRA ihre verkehrspolitische Vorschau. Kompakt und verständlich informiert sie die LITRA über die öV-Geschäfte, welche für die Session im National- und Ständerat geplant sind.