09. 12. 2024
Stellungnahme der LITRA zu den Solidarbürgschaften zugunsten des Autoverlads
Mit dieser Vorlage möchte die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates das im RPV zur Anwendung kommende Instrument der Solidarbürgschaften auf den Autoverlad ausdehnen. Dies ermöglicht den Transportunternehmen eine tiefere Zinsbelastung bei der Finanzierung von Betriebsmitteln und damit für den Besteller tiefere Abgeltungen. Hierfür soll das Bundesgesetz über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Strassen- und Luftverkehr zweckgebundener Mittel sowie der Bürgschaftsrahmenkredit für die Beschaffung von Betriebsmitteln im regionalen Personenverkehr angepasst werden.
Die LITRA unterstützt den Vorschlag, dass die Beschaffung von Rollmaterial der Autoverlade künftig eigen- oder fremdfinanziert erfolgen soll, wie dies im Regionalen Personenverkehr (RPV) bereits der Fall ist. Das Instrument der Solidarbürgschaften des Bundes ist dabei ein wirksames und geeignetes Instrument zur Reduktion dieser Finanzierungskosten, bei geringen Risiken für den Bund.
Deshalb begrüsst die LITRA, dass Solidarbürgschaften auch im Bereich der Autoverlade eingeführt werden sollen. Dies umso mehr, als der Bürgschafts-Rahmenkredit für den RPV im Jahr 2020 als Eventualverpflichtung um zehn Jahre verlängert und nicht ausgeschöpft ist, womit auch genug Mittel für die Solidarbürgschaften im Autoverlad vorhanden sind.
Nicht einverstanden ist die LITRA, dass Solidarbürgschaften nur Autoverladebetreibern gewährt werden soll, die vom Bund abgegolten werden. Denn wie dies in der von beiden Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen angenommenen parlamentarischen Initiative ausdrücklich festgehalten wurde, wirkt die Solidarbürgschaft den durch die Fremdfinanzierung erzwungenen Tariferhöhungen beim Autoverlad-Angebot entgegen, welche für die Schweizer Volkswirtschaft nachteilige Rückverlagerungseffekte auf die Strasse zur Folge hätte.
Artikel 19 des Bundesgesetzes über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Strassen- und Luftverkehr zweckgebundener Mittel (MinVG) ist deshalb zwingend dahingehend auszulegen, dass allen – also auch eigenwirtschaftlichen – Angeboten im Autoverlad Bürgschaften gewährt werden.